Unter dem Begriff der privaten Ahnenforschung wird die historische Hilfswissenschaft der Familiengeschichtsforschung verstanden. Die sich mit der Aufbereitung von Abstammungsverhältnissen und verwandtschaftlichen Gruppierungen Einzelner oder Reihen. Die wichtigsten Quellen der Ahnenforschung sind die Kirchenbücher und die Personenstandsregister.
Die DGSVO dient dem Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen und insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten . Die Regelungen der DGSVO erstrecken sich auf die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen. Tätigkeiten der privaten Ahnenforschung fallen auch unter die Regelungen der DGSVO.
Auch das Bundesdatenschutzgesetz in seiner Neufassung aus dem Jahr 2018 kennt die Erlaubnis der Datenverarbeitung für rein persönliche bzw. familiäre Zwecke und gestattet in § 27 die Datenverarbeitung für wissenschaftliche und historische Forschungszwecke, verlangt aber eine Abwägung zwischen den Forschungsinteressen und den Interessen der betroffenen Person.
Der deutsche Gesetzgeber hat zudem für die Einsicht und Benutzung Kirchenbüchern und Personenstandsbüchern unterschiedliche Sperrfristen geschaffenen die sich in den jeweiligen Landes- oder Bundesgesetzen wiederfinden. So z.B. Sterberegister 30 Jahre, Geburtenregister 110 Jahre.
Teilweise besteht Unsicherheit darüber, ob bei der „Verarbeitung“ der personenbezogenen Daten von lebenden oder verstorbenen Personen weitere Vorschriften oder andere rechtliche Regelungen zu beachten sind. Dabei ist aber „positiv“ hervorzuheben, dass bei den Daten bereits Verstorbener bestehen keine Einschränkungen bestehen, da das allgemeine Persönlichkeitsrecht mit dem Tode endet und mit der DGSVO die personenbezogenen Daten der Lebenden geschützt werden soll.Wir haben uns daher dazu entschieden nur die Daten von Personen zu veröffentlichen, die vor mehr als 10 Jahren verstorben sind oder vor mehr als 110 Jahren geboren worden.